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   LSG Niedersachsen, 24.03.1993 - L 1 An 151/91   

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https://dejure.org/1993,29360
LSG Niedersachsen, 24.03.1993 - L 1 An 151/91 (https://dejure.org/1993,29360)
LSG Niedersachsen, Entscheidung vom 24.03.1993 - L 1 An 151/91 (https://dejure.org/1993,29360)
LSG Niedersachsen, Entscheidung vom 24. März 1993 - L 1 An 151/91 (https://dejure.org/1993,29360)
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Wird zitiert von ... (7)

  • LSG Bayern, 06.06.2002 - L 14 RA 131/00

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Rente wegen Erwerbsunfähigkeit; Gutachterliche

    Nach einem Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen vom 24.03.1993 - L 1 AN 151/91 könne eine Fleischerei-Fachverkäuferin mit dreijähriger Lehre auf die Anlerntätigkeit einer Registratorin oder Poststellenverwalterin verwiesen werden.
  • LSG Niedersachsen, 22.02.2001 - L 1 RA 155/98
    Diesen Beruf könnte sie nach ihrem erstinstanzlich festgestellten Leistungsvermögen auch vollschichtig ausüben, da es sich um körperlich leichte Arbeiten handelt, die insbesondere auch einen selbstbestimmten Wechsel der Haltungsarten zulassen (vgl. LSG Niedersachsen, Urteile vom 24. März 1993, L 1 An 151/91, vom 25. November 1999, L 1 RA 244/98, sowie zuletzt wieder vom 16. Dezember 1999, L 1 RA 70/99).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.08.2002 - L 1 RA 109/02
    Dies gilt umso mehr, als dass sie nach ihrer Arbeitsplatzbeschreibung - etwa betreffend den letzten Arbeitgeber St.U. - vor allem Büroarbeit zu verrichten hat (siehe ihr Anlage-Schreiben zum Schriftsatz ihres Prozessbevollmächtigten vom 22. November 1999), bei der es sich insbesondere und regelhaft um leichte Arbeiten in wechselnder Körperhaltung handelt (LSG Niedersachsen, Urteile vom 24.3.1993, L 1 An 151/91, vom 25.11.1999, L 1 RA 244/98, vom 16.12.1999, L 1 RA 70/99, vom 22.2.2001, L 1 RA 155/98).
  • LSG Niedersachsen, 23.01.2002 - L 1 RA 110/01
    Insbesondere ist bei Büroarbeiten ein Wechsel der Körperhaltung und ein Vermeiden von Zwangshaltungen einzuhalten (vgl. nur: LSG Niedersachsen, Urteile vom 24.3.1999, L 1 An 151/91, vom 25.11.1999, L 1 RA 244/98, vom 16.12.1999, L 1 RA 70/99, vom 22.2.2001, L 1 RA 155/98), wobei die Klägerin selbst anamnestisch angegeben, (erst) nach ca. 1 bis 1 ½ Stunden ununterbrochenen Sitzens Beschwerden zu verspüren (vgl. Gutachten Dr. O.).
  • LSG Niedersachsen, 25.01.2001 - L 1 RA 255/99
    Dies gilt auch für die von nahezu allen Sachverständigen nachvollziehbar geforderte Möglichkeit zum Wechsel der Körperhaltung (zum selbstbestimmten Wechsel der Körperhaltung bei Büroberufen vgl. etwa: LSG Niedersachsen, Urteile vom 25.5.2000, L 1 RA 139/99, vom 16.12.1999, L 1 RA 70/99, vom 25.11.1999, L 1 RA 244/98 oder vom 24.3.1993, L 1 An 151/91).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.12.2006 - L 1 RA 168/04
    Das berufskundliche Gutachten ist für den Senat überzeugend, weil es von einem mit der Erstellung gerichtlich beauftragter berufskundlicher Gutachten erfahrenen Sachverständigen gefertigt worden ist, der als Leiter einer Agentur für Arbeit in besonderer Weise Einblick in die Berufsbilder des Arbeitsmarktes hat, und die vom Sachverständigen vorgenommene Benennung der Rechtsprechung in Fällen entspricht, in denen - von anderen berufskundlichen Sachverständigen - ein weitgehend ähnliches gesundheitliches Leistungsbild zugrunde zu legen war (vgl. etwa: LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 26. September 2002, L 1 RA 29/01; LSG Niedersachsen, Urteil vom 20. Juli 2000, L 10 RI 224/99; LSG Niedersachsen, Urteil vom 24. März 1993, L 1 An 151/91; jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • SG Lüneburg, 30.11.2006 - S 14 RA 155/04
    Wie die berufskundliche Sachverständige in ihrem Gutachten ausgeführt hat, handelt es sich bei Büroarbeiten, zu denen die Tätigkeiten als Verwaltungsangestellter zu rechnen sind, regelhaft um leichte Arbeiten in wechselnder Körperhaltung ( s. dazu LSG Nieder-sachsen, Urteile vom 29.08.2002, L 1 RA 109/02, vom 24.3.1993, L 1 An 151/91, vom 25.11.1999, L 1 RA 244/98, vom 16.12.1999, L 1 RA 70/99, vom 22.2.2001, L 1 RA 155/98), die der Kläger mit seinem Leistungsvermögen noch ausüben kann.
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